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Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Im Rahmen des Erstgespräches habe ich die Möglichkeit Sie kennen zu lernen und mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen zu machen. Erste diagnostische Fragestellungen können geklärt werden und für Sie ist das erste Gespräch wichtig, um herauszufinden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und sich vorstellen können, mit mir weiter zusammen zu arbeiten. Das Erstgespräch zählt bereits zum therapeutischen Prozess und wird wie eine reguläre Therapiesitzung verrechnet.

 

Dauer und Frequenz

Eine Psychotherapie-, Beratung- oder auch maltherapeutische Einheit dauert 50 Minuten.

Für die Dauer und Frequenz einer gelingenden Psychotherapie gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es handelt sich um einen sehr individuellen Prozess. Wöchentliche Intervalle zwischen den Gesprächen sind aber zu Beginn einer Therapie zu empfehlen. Allerdings können diese Intervalle, je nach Ihren zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten, aber auch nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, akuten Belastungen, Bedürfnissen und Anliegen variieren.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Psychotherapie zu jedem beliebigen Zeitpunkt von sich aus zu beenden. Ein Abschlussgespräch ist allerdings in jedem Falle ratsam.

 

Kosten

Einzelsetting: 50 Minuten á 70 Euro

Paarsetting:   90 Minuten á 100 Euro

Gruppentherapie: 90 Minuten á 50 Euro (max. 10 Teilnehmer)

 

Wichtige Informationen

Da ich noch in Ausbildung unter Supervision bin, ist eine Rückerstattung von der Krankenkasse nicht möglich.

Der Status "In Ausbildung unter Supervision" bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt der Ausbildung zur Verhaltenstherapeutin befinde. Derzeit werde ich von einer Supervisorin begleitet und wir besprechen die Fälle anonymisiert.

 

Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht gemäß §15 Psychotherapiegesetz. Ausgenommen von dieser Regelung sind verpflichtende Supervisionen im Rahmen meiner Ausbildung. Der Supervisor/die Supervisorin unterliegt auch einer gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Absageregelung

Nicht rechtzeitig abgesagte bzw. nicht wahrgenommene Termine verursachen Unannehmlichkeiten und Kosten, können aber vorkommen.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie, so früh wie möglich um verlässliche Absage, bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen, bitte ich um Verständnis, dass in diesem Fall das gesamte Honorar in Rechnung gestellt wird.

Rahmen
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