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Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Im Rahmen des Erstgespräches habe ich die Möglichkeit Sie kennen zu lernen und mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen zu machen. Erste diagnostische Fragestellungen können geklärt werden und für Sie ist das erste Gespräch wichtig, um herauszufinden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und sich vorstellen können, mit mir weiter zusammen zu arbeiten. Das Erstgespräch zählt bereits zum therapeutischen Prozess und wird wie eine reguläre Therapiesitzung verrechnet.

 

Dauer und Frequenz

Eine Psychotherapie-, Beratung- oder auch maltherapeutische Einheit dauert 50 Minuten. Für Paare und Familien nehme ich mir 90 Minuten Zeit.

Für die Dauer und Frequenz einer gelingenden Psychotherapie gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es handelt sich um einen sehr individuellen Prozess. Wöchentliche Intervalle zwischen den Gesprächen sind aber zu Beginn einer Therapie zu empfehlen. Allerdings können diese Intervalle, je nach Ihren zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten, aber auch nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, akuten Belastungen, Bedürfnissen und Anliegen variieren.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Psychotherapie zu jedem beliebigen Zeitpunkt von sich aus zu beenden. Ein Abschlussgespräch ist allerdings in jedem Falle ratsam.

 

Kosten

Einzelsetting: 110 Euro für 50 Minuten

Paarsetting/Familiensetting: 200 Euro für 90 Minuten

 

Selbsterfahrung: 100 Euro für 50 Minuten

Coaching/Beratung: 100 Euro für 50 Minuten

Supervision: 120 Euro für 50 Minuten

Zuschüsse von der Krankenkasse

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Die Kassen erstatten einen Teil der Kosten der Psychotherapiesitzungen.

Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie gerne über die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

 

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Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht gemäß §15 Psychotherapiegesetz.Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, darf ich keine Informationen weitergeben. Es kann vorkommen, dass es im Rahmen einer Supervision zu einer anonymisierten Fallbesprechung kommt. Hier weise ich darauf hin, dass auch der Supervisor/die Supervisorin einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt.

 

Absageregelung

Nicht rechtzeitig abgesagte bzw. nicht wahrgenommene Termine verursachen Unannehmlichkeiten und Kosten, können aber vorkommen.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie, so früh wie möglich um verlässliche Absage, bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen, bitte ich um Verständnis, dass in diesem Fall das gesamte Honorar in Rechnung gestellt wird.

33,70 Euro pro Sitzung werden refundiert

(Sie zahlen für eine Einzelsitzung: 76.30 Euro)

46,60 Euro pro Sitzung werden refundiert

(Sie zahlen für eine Einzelsitzung: 63,40 Euro)

45,00 Euro pro Sitzung werden refundiert

(Sie zahlen für eine Einzelsitzung: 65 Euro)

Rahmen
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